Altersvorsorge

Reform der privaten Altersvorsorge: Das ändert sich ab 2027

Sven Oertel··4 Min. Lesezeit
Reform der privaten Altersvorsorge: Das ändert sich ab 2027

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Januar 2027 sollen neue, geförderte Altersvorsorgeprodukte an den Start gehen, allen voran das flexible Altersvorsorgedepot.
  • Erstmals werden auch renditeorientierte Anlagen ohne Garantie (z. B. ETFs) staatlich gefördert; Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei.
  • Die Zulagen werden neu strukturiert: Grundzulage bis 540 €, Kinderzulage bis 300 € je Kind, dazu ein Berufseinsteiger-Bonus von 200 €.
  • Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Ein Wechsel ins neue System ist freiwillig möglich.

Worum geht es bei der Reform?

Die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge modernisiert die staatlich geförderte Vorsorge, wie sie bisher vor allem unter dem Stichwort „Riester" bekannt war. Ziel sind attraktivere Renditen, geringere Kosten, weniger Bürokratie und mehr Flexibilität. Der entscheidende Unterschied: Künftig wird die Förderung nicht mehr an eine vollständige Beitragsgarantie gekoppelt. Damit werden chancenorientierte Anlagen überhaupt erst förderfähig.

Nach den Plänen sollen die neuen Produkte ab 2027 angeboten werden. Die folgenden Eckpunkte basieren auf den FAQ des Bundesfinanzministeriums; im laufenden Gesetzgebungsverfahren können sich Details noch ändern.

Die neuen Produkttypen

Die Reform sieht drei Varianten vor:

ProduktMerkmale
AltersvorsorgedepotFlexibles Depot ohne Garantie, renditeorientierte Anlagen (z. B. ETFs) möglich; Erträge in der Ansparphase steuerfrei
StandarddepotVereinfachte Variante mit zwei Fonds (sicher + chancenorientiert), automatisches Umschichten Richtung Sicherheit zum Rentenbeginn; Kostenobergrenze 1,0 % Effektivkosten p. a.
GarantieproduktKlassische Absicherung mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie zu Beginn der Auszahlphase

Das Standarddepot ist als unkomplizierte Lösung für alle gedacht, die nicht selbst auswählen möchten, mit gedeckelten Kosten und automatischer Risikosteuerung.

Die neue Förderung: Zulagen im Überblick

ZulageHöhe
Grundzulage50 Cent je Euro bis 360 € Beitrag, 25 Cent je Euro bis 1.800 €, max. 540 € pro Jahr
Kinderzulage1 € je eingezahltem Euro je Kind, max. 300 € pro Kind und Jahr
Berufseinsteiger-Bonuseinmalig 200 € für unter 25-Jährige bei Vertragsabschluss

Für die Zulagen ist ein Mindestbeitrag von 120 € pro Jahr vorgesehen. Verwaltet werden die Zulagen wie bisher über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

Beiträge und Grenzen

  • Maximaler Einzahlungsbetrag: 6.840 € pro Jahr.
  • Gefördert bzw. steuerlich begünstigt: Beiträge bis 1.800 € pro Jahr (zuzüglich Zulagen).
  • Beiträge oberhalb von 1.800 € erhalten keine zusätzliche Förderung oder Steuerermäßigung, können aber weiter steuerfrei im Depot anwachsen.

Wer ist förderberechtigt?

Direkt gefördert werden unter anderem:

  • gesetzlich Rentenversicherte (Angestellte, Auszubildende),
  • Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger,
  • neu: bestimmte Selbstständige (nach § 15 bzw. § 18 EStG, sofern sie eine Steuererklärung abgeben),
  • neu: Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke,
  • pflegende Angehörige, Bezieher einer Erwerbsminderungsrente u. a.

Mittelbar förderberechtigt sind Ehepartner direkt Förderberechtigter (bei mindestens 120 € Jahresbeitrag, maximale Zulage 175 €). Nicht förderfähig sind unter anderem freiwillig gesetzlich Versicherte und Bezieher einer vollen Altersrente.

Steuern: Ansparen und Auszahlung

  • Ansparphase: Kursgewinne und Erträge bleiben steuerfrei; Beiträge sind im Rahmen der Grenzen als Sonderausgaben absetzbar.
  • Auszahlphase: Geförderte Beiträge und Erträge werden nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
  • Ein Pluspunkt: Auf die Auszahlungen fallen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Für vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossene Verträge gilt Bestandsschutz. Sie haben mehrere Optionen:

  • den alten Vertrag unverändert weiterführen,
  • ihn in das neue Fördersystem überführen (per Erklärung gegenüber dem Anbieter),
  • in einen neuen Produkttyp wechseln, ohne bereits erhaltene Zulagen zurückzahlen zu müssen.

Wichtig: Ein Wechsel kann mit Kosten verbunden sein. Ob er sich lohnt, hängt vom konkreten Vertrag, den Kosten und Ihrer Anlagestrategie ab. Hier lohnt sich eine unabhängige Prüfung.

Auszahlung im Ruhestand

  • Beginn: frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren (früher möglich, wenn die gesetzliche Rente bereits läuft).
  • Form: lebenslange Rente oder Auszahlplan (mindestens bis zum 85. Lebensjahr).
  • Eine einmalige Teilauszahlung von bis zu 30 % des Kapitals ist vorgesehen, ebenso die Nutzung für selbst genutztes Wohneigentum (Eigenheimrente).

Was die Reform für Sie bedeutet

Die Reform macht die geförderte private Altersvorsorge erstmals rendite- und ETF-tauglich und senkt durch Kostenobergrenzen die Gebühren, ein echter Fortschritt gegenüber dem alten Riester-System. Gleichzeitig steigt die Zahl der Optionen: Depot oder Garantie, alter Vertrag oder Wechsel, Standard- oder Eigenanlage.

Genau hier zahlt sich unabhängige Beratung aus: Welche Variante zu Ihrer Situation passt und ob sich ein Wechsel des Bestandsvertrags rechnet, lässt sich am besten provisionsfrei und transparent klären. Eine Einordnung, warum das gerade bei der Altersvorsorge so wichtig ist, finden Sie im Beitrag Honorarberatung Altersvorsorge.

Fazit

Mit dem Altersvorsorgedepot, geringeren Kosten und neu strukturierten Zulagen wird die private Altersvorsorge ab 2027 flexibler und chancenorientierter. Bestehende Riester-Sparer behalten ihren Schutz und gewinnen zusätzliche Wahlmöglichkeiten. Wer früh prüft, welche Option zur eigenen Ruhestandsplanung passt, kann die neuen Spielräume optimal nutzen.


Quelle: FAQ „Reform der privaten Altersvorsorge" des Bundesfinanzministeriums. Stand: Mai 2026; Änderungen im Gesetzgebungsverfahren möglich. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Sven Oertel

Sven Oertel

Zertifizierter Honorarberater (§34h GewO) · Feodis Honorarberatung

Unabhängiger Honorarberater aus Hannover. Zertifizierter ETF-Spezialist (Deutsche Börse) und Experte für Ruhestandsplanung – ausschließlich auf Honorarbasis, ohne Provisionen.