Vermögensnachfolge

Schenken oder vererben? Freibeträge 2026 nutzen

Sven Oertel··3 Min. Lesezeit
Schenken oder vererben? Freibeträge 2026 nutzen

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten persönliche Freibeträge – für Kinder 400.000 €, für Ehegatten 500.000 € je Person.
  • Der entscheidende Unterschied: Schenkungsfreibeträge lassen sich alle zehn Jahre erneut nutzen, der Erbfall dagegen nur einmal.
  • Wer früh plant, kann über mehrere Jahrzehnte ein Vielfaches steuerfrei übertragen.
  • Schenkung und Erbschaft schließen sich nicht aus – die beste Lösung ist meist eine Kombination, abgestimmt auf die Familiensituation.

Worum es geht

Ob ein Vermögen zu Lebzeiten verschenkt oder erst im Todesfall vererbt wird, entscheidet maßgeblich darüber, wie viel davon beim Finanzamt landet. Beide Wege werden in Deutschland nach demselben Gesetz besteuert – dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz. Den Unterschied macht das Timing: Schenkungen lassen sich planen und wiederholen, der Erbfall nicht.

Die Freibeträge 2026 im Überblick

Jeder Empfänger hat einen persönlichen Freibetrag, der vom Verwandtschaftsverhältnis abhängt. Erst der darüber hinausgehende Betrag wird besteuert. Für 2026 gelten unverändert:

EmpfängerSteuerklasseFreibetrag
Ehegatte / eingetragener LebenspartnerI500.000 €
Kind, Stiefkind (auch Enkel verstorbener Kinder)I400.000 €
Enkel (Kind lebt noch)I200.000 €
Urenkel, weitere AbkömmlingeI100.000 €
Eltern, Großeltern (im Erbfall)I100.000 €
Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder, Eltern (bei Schenkung)II20.000 €
Alle übrigen (z. B. Freunde, nichteheliche Partner)III20.000 €

Wichtig: Die Freibeträge gelten pro Person und pro Schenker. Ein Kind kann also von Mutter und Vater jeweils 400.000 € steuerfrei erhalten – zusammen 800.000 €.

Der entscheidende Hebel: die 10-Jahres-Regel

Der größte Unterschied zwischen Schenken und Vererben liegt in der Wiederholbarkeit. Schenkungen an dieselbe Person werden über einen Zeitraum von zehn Jahren zusammengerechnet. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, lebt der volle Freibetrag wieder auf.

Beispiel: Eltern können ihrem Kind alle zehn Jahre je 400.000 € steuerfrei übertragen – über 20 Jahre also gemeinsam bis zu 2,4 Millionen Euro, ganz ohne Schenkungsteuer.

Genau deshalb ist der Faktor Zeit so wertvoll: Wer früh beginnt, kann ein erhebliches Vermögen schrittweise und steuerfrei in die nächste Generation bringen. Wird dasselbe Vermögen erst im Erbfall übertragen, steht der Freibetrag nur ein einziges Mal zur Verfügung.

Wann sich Schenken lohnt – und wann nicht

Schenken ist vor allem dann sinnvoll, wenn

  • das Vermögen die Freibeträge deutlich übersteigt,
  • noch genügend Zeit für mehrere Zehn-Jahres-Zyklen bleibt,
  • und der Schenker auf den übertragenen Teil wirtschaftlich verzichten kann.

Gegen eine vorschnelle Schenkung sprechen kann der Wunsch, die Kontrolle und finanzielle Absicherung zu behalten. Hier helfen Gestaltungen wie der Nießbrauch, bei dem etwa die Mieterträge einer übertragenen Immobilie beim Schenker verbleiben.

Sonderfälle, die bares Geld wert sind

  • Familienheim: Die selbst genutzte Immobilie kann an den Ehegatten steuerfrei übergehen, an Kinder bis 200 m² Wohnfläche – meist unter der Bedingung, dass sie weitere zehn Jahre selbst bewohnt wird.
  • Versorgungsfreibetrag: Ehegatten steht im Erbfall zusätzlich ein Freibetrag von bis zu 256.000 € zu, Kindern je nach Alter ein gestaffelter Betrag.
  • Güterstandsschaukel: Über den Zugewinnausgleich lässt sich zwischen Ehegatten Vermögen steuerfrei verschieben.

Schenken oder vererben? Selten ein Entweder-oder

In der Praxis ist die beste Lösung fast immer eine Kombination: Ein Teil des Vermögens wird zu Lebzeiten geplant verschenkt, um die Freibeträge mehrfach zu nutzen, der Rest geht im Erbfall über. Wie diese Aufteilung konkret aussieht, hängt von Vermögenshöhe, Familienkonstellation, Alter und persönlichen Zielen ab.

Hier setzt das Generationenmanagement an: eine vorausschauende, auf die Familie abgestimmte Strategie, die steuerliche, rechtliche und persönliche Aspekte zusammenbringt.

Fazit

Freibeträge sind das wichtigste Werkzeug, um Vermögen steuerschonend in die nächste Generation zu übertragen – aber nur, wer früh plant, kann sie über die 10-Jahres-Regel mehrfach nutzen. Die Entscheidung zwischen Schenken und Vererben sollte nie aus dem Bauch heraus fallen, sondern Teil einer durchdachten Nachfolgeplanung sein.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Konkrete Gestaltungen sollten mit einem Steuerberater oder Notar abgestimmt werden. Wenn Sie Ihre Vermögensnachfolge strukturiert angehen möchten, fragen Sie hier ein unverbindliches Erstgespräch an.

Sven Oertel

Sven Oertel

Zertifizierter Honorarberater (§34h GewO) · Feodis Honorarberatung

Unabhängiger Honorarberater aus Hannover. Zertifizierter ETF-Spezialist (Deutsche Börse) und Experte für Ruhestandsplanung – ausschließlich auf Honorarbasis, ohne Provisionen.